Cloud-TSE in CashPro - HKSoftware

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Technische Sicherheitseinrichtung
CashPro mit neuer Cloud-TSE von fiskaly

Kassensicherungsverordnung (Vorgaben ab 1. Januar 2020)
Der Gesetzgeber hat mit dem Erlass des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Basisaufzeichnungen im Dezember 2016 den Grundstein für weitreichende Änderungen am Kassenplatz gelegt. Ziel dieses Gesetzes ist es, neben der manipulationssicheren Erfassung und Speicherung aller Vorgänge (Einzelaufzeichnungspflicht) auch den Finanzbehörden mehr Möglichkeiten zu geben, unangemeldete Kontrollen vor Ort durchführen zu können (Kassennachschau).

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechts- oder Steuerberatung durchführen können und wollen. Dennoch sind die nachfolgend genannten Punkte aus unserer Sicht wichtig und sollten näher beleuchtet werden.

Neue Cloud-TSE von fiskaly
Wir haben die besondere Situation in die uns der "überraschende" Zertifikatsverlust der Bundesdruckerei TSE (D-Trust GmbH)  gebracht hat in einem Kraftakt gemeistert und können zum November 2022 wieder auf eine zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly zurückgreifen. Damit erfüllt die Kassensoftware CashPro wieder die gesetzlichen Anforderungen im Betrieb mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung.

Die Cloudlösung bringt zudem mehrere Vorteile, insbesondere im Bereich des Backups und der einfachen Implementierung. Es wird kein zusätzliches Hardwareteil mehr an der Kasse verwendet. Die Implementierung der fiskaly-TSE erfolgt komplett softwarebasiert. Zudem bieten wir mit der neuen TSE-Lösung auch die kostenlose Verfügbarkeit des elektronischen Kassenbelegs in CashPro an. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihrem Kunden einen digitalen Kassenbon über einen Kundenmonitor zur Verfügung zu stellen.
In der heutigen Zeit ein wesentlicher Beitrag zur Resourcenschonung.


Austausch der D-Trust Bundesdruckerei TSE v1 gegen cryptovision TSE v2
Stand: 31.07.2023

Am 8. Juli 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht, dass die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH (Bundesdruckerei TSE) mit Ablauf des 7. Januars 2023 ausläuft. Damit ist ab diesem Zeitpunkt diese TSE keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO.

Mit BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2022 wurden für den Zeitraum der Weiternutzung bis zum 31. Juli 2023 der TSE-Version 1 der Firma cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE Modul, die vor dem 7 Juli 2022 erworben und eingebaut worden sind, keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen. Das Bundesministerium für Finanzen hat am 16. März 2023 im Zusammenhang mit den Übergangsregelungen für den Einsatz der TSE-Version 1.0 des Herstellers cv cryptovision eine weitere Stellungnahme veröffentlicht. In dieser wird insbesondere die Übergangsfrist für die Anwendung dieser TSE-Module bis zum 31. Juli 2024 ausgedehnt.

Mittlerweile hat die Nachfolgeversion von cryptovision - TSE Version 2 zum 15. Mai 2023 die Zertifizierung durch das Bundesamt für Informationssicherheit erhalten (BSI-K-TR-0482-2023). Die neuen TSEs unserer Lieferanten haben uns zwischenzeitlich erreicht, sodass der vorgeschriebene Austausch in Angriff genommen werden kann.

Wir haben unsere Kunden bereits über die Modalitäten zum Austausch informiert und auf unserer Supportseite ein Manual für den Tausch bereitgestellt.

Verpflichtender Einsatz der technischen Sicherheitseinrichtung seit dem 30. September 2020
Nachdem wir die hardwarebasierte Variante der technischen Sicherheitseinrichtung einsetzen und diese auch lieferbar und in die Kassensoftware integriert ist, gibt es keinen ersichtlichen Grund für eine etwaige Ausnahmeregelung. Der Einsatz der TSE ist seit dem 30. September 2020 verpflichtend vorgeschrieben. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Hinweis: Die Kassensysteme selbst - also Hardware bzw. Software - müssen NICHT zertifiziert werden! Nur die TSE unterliegt der Zertifizierung und die Kassensoftware muss die TSE integriert haben!  
Bei der von uns aktuell eingesetzten TSE von fikaly handelt es sich um eine cloudbasierte TSE. An der Kasse muss hierfür keine zusätzliche Hardware verbaut werden. Eine stabile Internetverbindung wird vorausgesetzt. Die in den relevanten Datenbanken von CashPro aufgezeichneten Daten werden durch diese zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gegen nachträgliche Veränderungen geschützt. Zudem besteht eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen. Letztlich müssen die Kassensysteme und TSEs beim Finanzamt bei Anschaffung an- und bei Außerbetriebnahme abgemeldet werden. Ebenso müssen die aufgezeichneten Daten in einem standardisierten Format - Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) - vorliegen. Ziel der Standardisierung ist, die Definition aller relevanten Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen, für die ab dem 01.01.2020 die Nutzung der gesetzlich geforderten einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a AO) gilt. Die Schnittstellendefinition des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e.V.) welche die geforderte Schnittstellendefinition der Finanzverwaltungen (DSFinV-K) vollständig abdeckt wird in die Kassensoftware CashPro eingearbeitet und befindet sich bereits in der Produktivumgebung.
Pflicht zur Meldung des Kassensystems beim Finanzamt
Dies muss nach dem BMF Schreiben vom November 2019 jedoch erst später erfolgen. Grund hierfür ist, dass die Meldung an das Finanzamt gemäß der gesetzlichen Regelung ausschließlich mittels eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks möglich ist. Dieser steht nach der letzten Meldung noch nicht zur Verfügung. Wir verweisen hier auf die Seiten des Bayerischen Landesamts für Steuern.
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