EKaBS - Elektronischer-Kassenbeleg-Standard - HKSoftware

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Elektronischer-Kassenbeleg-Standard - Gemeinsames Projekt der DFKA e.V., dem ZDH, HDE und DEHOGA

HKSoftware - Info zur Kassensicherungsverordnung
Der Elektronische Kassen-Beleg-Standard (EKaBS) wurde in einer Kooperation von Mitgliedern des DFKA e.V. (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik), weiteren Herstellern aus dem Fachgewerbe und in Zusammenarbeit mit den Verbänden ZDH, HDE und DEHOGA, unter Beachtung aller rechtlichen und steuerlich relevanten Vorgaben erstellt. Auch durch diese Einbeziehung externer Expertise wurde in der Arbeitsgruppe „Elektronischer Beleg“ ein Standard geschaffen, der bereits in der Entwicklungsphase auf eine breite Akzeptanz getroffen ist.

Der digitale Kassenbon von fiskaly setzt auf diesem Standard auf und hat uns die Integration des FISKALY RECEIPT in unsere Kassensoftware CashPro wesentlich vereinfacht.



Umsetzung des Projekts im Rahmen des fiskaly receipt
fiskaly bietet neben der Cloud-TSE auch den digitalen Kassenbeleg an. Diese Funktion steht auch Kunden zur Verfügung, die keine TSE über fiskaly betreiben. Nachdem wir seit November 2022 vertieft mit fiskaly zusammenarbeiten und das Pilotprojekt des Deutschen Fachverbands für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e.V.) ohnehin bereits in CashPro integriert haben, haben wir die Gelegenheit genutzt, den digitalen Kassenbeleg von fiskaly in CashPro zu integrieren.

Der digitale Beleg ist eine umweltfreundliche Lösung und eine optimale Ergänzung zur digitalen Kassenlösung. Gerade in Zeiten steigender Preise, insbesondere auch für Papier, bietet er das Potential zur Optimierung der Geschäftsprozesse und entlastet Ihr Budget und natürlich den Papiermüll. Zudem entspannt er den Kassiervorgang (unnötige Bonausdrucke entfallen), wie auch den Kunden, der selbst entscheiden kann, wie er den Bon annimmt (als digitale Lösung oder in Einzelfällen als Ausdruck). Einen besonderen Erfolg konnte fiskaly vor kurzem bei der Integration des digitalen Kassenbelegs feiern. Die digitalen Belege können nunmehr von den Kunden auch in  Google Wallet™ gespeichert werden.

Die fiskaly-Lösung wurde bereits vollständig in CashPro umgesetzt und kann von unseren Kunden für unsere Kassensoftwarelösung CashPro aktiviert werden.



Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie den digitalen Bon in Ihrem System aktivieren möchten.



Kassensoftware CashPro - Kundenwarenkorb
Kassensoftware CashPro - Elektronischer Kassenbeleg
Die Idee hinter dem Elektronischen Kassenbeleg
Der Gesetzgeber hat mit dem 1. Januar 2020 die Belegausgabepflicht in § 164a Abs. 2 S. 1 AO gesetzlich verankert. Das Anbieten einer Belegerstellung reicht demnach nicht aus. Der Beleg muss immer tatsächlich (und nachweisbar) erstellt und bereitgestellt werden. Diese Bereitstellung von Belegen dient als wichtiges Element für eine einfache Kassennachschau.

Mit der Einführung der "Bonpflicht" ist in Deutschland auch eine intensive öffentliche Diskussion über die Belegausgabepflicht entstanden. Aufgrund der sehr restriktiven Auslegung einer möglichen Befreiung durch die Finanzverwaltung besteht daher faktische keine Alternative. Neben dem klassischen Kassenbeleg wird von Politik und Verwaltung als papierlose Lösung die Erstellung eines elektronischen Kassenbelegs favorisiert. Dadurch kann die Belegpflicht eingehalten und gleichzeitig Papier eingespart werden.

Die Kassensicherungsverordnung erlaubt elektronische Belege, die einem standardisierten Format entsprechen (§ 6 KassenSichV). Nähere Details hierzu regelt auch die AEAO zu § 146a sowie ein ergänzendes Schreiben des BMF vom 28. Mai 2020.

"Die Zustimmung des Kunden zur elektronischen Bereitstellung des Beleges bedarf dabei keiner besonderen Form und kann auch konkludent erfolgen.

Die Sichtbarmachung eines Beleges an einem Bildschirm des Unternehmens (Terminal/Kassendisplay) allein, ohne die Möglichkeit der elektronischen Entgegennahme nach Abschluss des Vorgangs, reicht nicht aus!

Es bestehen keine technischen Vorgaben wie der Beleg zur Entgegennahme bereitgestellt oder übermittelt werden muss. Es ist z.B. zulässig, wenn der Kunde unmittelbar über eine Bildschirmanzeige (z.B. in Form eines QR-Codes) den elektronischen Beleg entgegennehmen kann. Eine Übermittlung kann auch z.B. als Download-Link, per Near-Field-Communication (NFC), per E-Mail oder direkt in ein Kunden erfolgen."

Eine elektronische Belegausgabe muss in einem "standardisierten Datenformat" erfolgen. Das bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings nur, dass der "Empfang und die Sichtbarmachung eines elektronischen Kassenbeleges auf dem Endgerät des Kunden [...] mit einer kostenfreien Standardsoftware möglich sein" müssen.

Diese Vorgaben sind mit der standardisierten Lösung von fiskaly umgesetzt.
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