Wichtige Informationen zur
Abrechnungssoftware
VerAPro
Sehr geehrte Kunden,
in Absprache mit dem Bayer.
Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration haben
wir uns entschlossen, nochmals eine
formularbasierte PDF-Version des Vereinsantrages zur
Verfügung zu stellen. Grund hierfür ist insbesondere die
verzögerte und damit problematische Umsetzung des digitalen
Onlineantrages des Ministeriums. Dennoch möchten wir bereits
jetzt darauf hinweisen, dass unser diesjähriger PDF-Antrag letztmalig
aufgelegt wird. Ein ausfüllbares Formular stellt keine
Digitalisierung dar, sondern ist lediglich ein Möglichkeit,
dem Nutzer eine genormte Ausfüllhilfe zur Verfügung zu
stellen, die dieser dann wiederum ausdrucken kann.
In den letzten Tagen haben sowohl uns, aber vor
allem das Ministerium, zahlreiche Anfragen hinsichtlich
eines ausfüllbaren PDF-Antrages erreicht. Das hat uns
insofern überrascht, da außer dem Onlineantrag des
Ministeriums durchaus weitere digitale Antragssysteme (z.B.
Formcycle) mit fertigen Antragsmustern für die
Vereinspauschale bereits in diversen
Kreisverwaltungsbehörden im Einsatz sind. Zudem stellt auch
der Bayerische Landessportverband seinen Mitgliedsvereinen
eine Onlinebeantragungsmöglichkeit zur Verfügung. Wir sind
davon ausgegangen, dass diese digitalen Plattformen
bayernweit eingesetzt und genutzt werden und somit eine
analoge Antragsstellung überflüssig geworden ist. Allerdings scheint dies nicht
flächendeckend der Fall zu sein. Vielmehr mussten wir
erfahren, dass vereinzelt die Anträge noch postalisch an die
Vereine übersandt werden. Dies mag durchaus eine
Serviceleistung der Kreisverwaltungsbehörden gegenüber den
Vereinen darstellen. Für das nächste Abrechnungsverfahren
2024 hoffen wir aber, auch im Sinne des
Nachhaltigkeitsgedankens, dass die digitalen
Beantragungsmöglichkeiten verstärkt in den Focus gerückt
werden, um tatsächlich auch Erleichterungen in der
Bearbeitung und Prüfung der Anträge bei den
Kreisverwaltungsbehörden zu erreichen und vor allem den
Vereinen eine digitale Antragsmöglichkeit zur Verfügung
stellen zu können.
Upgrade VerAPro 4 - Verfügbarkeit ab
16. Januar 2023
Dies bringt uns zur neuen
Programmversion von VerAPro 4. Wie bereits im Dezember 2022
ausgeführt, sind die Arbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen
und die Einarbeitung der Richtlinienänderungen im Bereich
der Mitglieder mit Behinderung (Beitragsbemessung und
Gewichtung) vollzogen. Die Importschnittstelle steht leider
noch nicht zur Verfügung, da uns hierfür noch diverse
Antragstests fehlen. Wir hoffen, dass wir die Möglichkeiten
des digitalen Importes,
zumindest testweise, noch in der diesjährigen
Abrechnungsphase "nachschieben" können. Parallel
arbeiten wir mit einigen Kreisverwaltungsbehörden an einer
Möglichkeit, auch die digitalen Daten aus Formcycle in
VerAPro 4 zu importieren.
Die Bestellmöglichkeiten für die
neue Software sind ab dem 16. Januar 2023 in unserem
Shopsystem freigeschaltet.
Die Kosten für die neue
Programmversion stellen sich wie folgt dar:
Upgrade von VerAPro 3 auf
VerAPro 4 |
189,00
Euro/Netto |
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Upgrade weitere
Arbeitsplatzlizenz(en) |
58,00
Euro/Netto |
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Wir würden
diesen Betrag bzw. Beträge über zwei Jahrestranchen abrechnen, um die
Belastungen für Ihren Jahresetat so gering wie möglich zu
halten. Die zum Teil über 10 Jahre alten
Softwarepflegeverträge werden diesbezüglich ebenso
überarbeitet. Wir haben uns bei der Neugestaltung des
Softwarepflegevertrages an das aktuelle Vertragsmuster der
Industrie- und Handelskammer angelehnt.
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