Wichtige Informationen zur
Abrechnungssoftware
VerAPro
Sehr geehrte Kunden,
zunächst dürfen wir Ihnen die
erfreuliche Mitteilung machen, dass es nach über 10 Jahren
eine überarbeitete Programmversion von VerAPro gibt. Wir
konnten hier wesentliche neue Sicherheitsmerkmale wie z.B.
die Verschlüsselung der Datenbank zum einen und die tiefere
Verschlüsselung von personenbezogenen Daten in den
Datentabellen zum anderen umsetzen. Ebenso überarbeitet wurde das
Programmlayout, dass sich nun in einem modernen dark-grey-Design
darstellt. Wir haben für unsere Bestandskunden ein durchaus
attraktives Angebot für den Umstieg auf die neue
Programmversion vorbereitet.
Im Rahmen der bestehenden
Wartungsverträge belaufen sich die Upgradekosten für die
neue Programmversion auf 189,00 Euro/Netto. Wir würden
diesen Betrag über zwei Jahrestranchen abrechnen, um die
Belastungen für Ihren Jahresetat so gering wie möglich zu
halten. In diesem Kontext werden wir auch die über 10 Jahre
alten Wartungsverträge auf den aktuellen Stand bringen.
Weniger erfreulich ist der Umstand,
dass wir die Programmversion zum aktuellen Zeitpunkt nicht
freigeben können, da uns wichtige Informationen zur
geplanten Neufassung der Sportförderrichtlinien immer noch
nicht vorliegen. Die ursprünglich angedachten Änderungen des
ersten Richtlinienentwurfs wurden weitgehend verworfen. Im
Raum steht allerdings eine Änderung bzw. besondere
Gewichtung von schwerbehinderten Vereinsmitgliedern. Wir
haben die Verantwortlichen im Innenministerium in den
vergangenen Tagen eindringlich gebeten, uns entsprechende
Informationen zukommen zu lassen, da ansonsten die
notwendigen Anpassungen in der VerAPro-Software nicht mehr
rechtzeitig umgesetzt werden können.
In diesem Zusammenhang wurden wir
von einer Neuerung überrascht, die das Ministerium aus uns
unerfindlichen Gründen bislang nicht an die
Kreisverwaltungsbehörden kommuniziert hat. Es handelt sich
hier um die digitale Beantragung der
Vereinspauschale für die Vereine über eine Onlineplattform
im Rahmen des Digitalisierungspaktes. Nach uns vorliegenden
Informationen soll es ab der kommenden Abrechnungsperiode
für die Vereine möglich sein, den Antrag digital zu stellen.
Dieser Antrag wird an die Kreisverwaltungsbehörden in
PDF-Form weitergeleitet. Neben diesem sog. "visuellen
Antrag" erhält die KVB auch eine elektronische
Schnittstellendatei in Form einer XML-Datei mit den
entsprechenden Antragsdaten. Die genaue Verfahrensweise
konnte uns bislang noch nicht mitgeteilt werden, wir hoffen
hier baldmöglichst um tiefere Einblicke und werden Sie ggf.
nochmals gesondert zu diesem Thema informieren.
Leider hat das Ministerium versäumt,
uns frühzeitig in diese Neuerung einzubeziehen, sodass wir
aktuell die elektronische Datei noch nicht in VerAPro
verarbeiten können. Wir werden das aber selbstverständlich
umgehend in die Wege leiten, sobald uns auch hier die
entsprechenden Informationen und Dateien vorliegen.
Um keine Missverständnisse aufkommen
zu lassen.
Die oben angesprochene digitale Beantragung der
Vereinspauschale wurde seitens des Innenministeriums ins
Leben gerufen und ist nicht zu verwechseln mit den
Bestrebungen des Bayerischen Landessportverbandes, der sein
Onlineangebot für die Mitgliedsvereine ebenfalls ausbauen und
ein Onlinebeantragungsverfahren aufbauen möchte.
Derzeit kann dort allerdings nur der Antrag online
ausgefüllt und in Form einer PDF-Datei ausgedruckt werden.
Elektronische Daten - wie nunmehr durch die Variante des
Innenministeriums - stehen dort aktuell nicht zur Verfügung
und sind in absehbarer Zeit auch nicht zu erwarten. Die uns
mitgeteilte Roadmap für die Umsetzung beim Bayerischen
Landessportverband ist nicht vor 2024.
Wir werden uns daher in einem ersten
Schritt für die Abrechnung 2023 darum bemühen,
schnellstmöglich die Integration der digitalen Schnittstelle
- wenn sie denn möglich ist - vorzubereiten, um die
Antragsbearbeitung für Sie als Sachbearbeiter und
Sachbearbeiterin hoffentlich einfacher und effektiver machen
zu können.
Wir bedauern sehr, dass die
Kommunikation mit dem Bayerischen Staatsministerium des
Innern, für Sport und Integration aus unerfindlichen Gründen
nahezu zum Erliegen gekommen ist und notwendige
Informationen uns derart spät und erst auf wiederholter
Nachfrage erreichen. Völlig
unverständlich für uns ist die Tatsache, dass das
Ministerium die insbesondere für die Vereine so lange
geforderte und gewünschte Onlinebeantragung nicht
kommuniziert hat. Ebenso für viele vermutlich unbemerkt hat
das Innenministerium in den vergangenen Tagen zumindest die
Erklärung der Lizenzinhaber für 2023 veröffentlicht.
Auf ein äußerst arbeitsreiches Jahr
folgen also weitere spannende Wochen.
In diesem Sinne darf ich Ihnen,
Ihrer Familie und Ihren Kolleginnen und Kollegen ruhige und
besinnliche Festtage und ein gesundes und erfolgreiches
neues Jahr wünschen. Ich möchte mich für das
entgegengebrachte Vertrauen ebenso wie für die gute und
erfolgreiche Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten
bedanken.
Auch in diesem Jahr verzichten wir
auf den Versand von Weihnachtspräsenten und unterstützen mit
zweckgebundenen Spenden den Hospizverein
Neuburg-Schrobenhausen e.V. und die Tafel Neuburg e.V.. Wir
hoffen, mit unseren diesjährigen Spenden, zu der Sie als
unsere Kunden und Geschäftspartner einen wertvollen Beitrag
geleistet haben, in Ihrem Sinne zu handeln.
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